Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand: Januar 2019)
 

Allgemeines Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten einvernehmlich für alle ausgeführten Aufträge im Rahmen unseres Vor Ort Service und in unserer Werkstatt. RMS betreibt kein Ladengeschäft. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos annehmen und ausführen. Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrags bedürfen der Schriftform. Zusagen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns. Schweigen auf etwaige abweichende Bedingungen des Kunden gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung.

Vor Ort Service Dienstleistungen und Service
sind unverbindlich und können stets verändert, angepasst oder eingestellt werden. Ein bereits vereinbarter Vor Ort Service Termin kann jederzeit verschoben oder abgesagt werden. Der Beginn der vereinbarten Dienstleistung und Tätigkeit und der Zeitpunkt, an dem sie spätestens abgeschlossen sein sollte, ist schriftlich festzulegen. Die dort angegebenen Leistungszeiten sind unverbindlich. Bestimmte Reparaturen können aufgrund des Umfang und Zeitaufwand nur in unserer PC Werkstatt durchgeführt werden. Die dort ausgeführten Leistungen werden entsprechend der aktuellen Preisliste berechnet. Wird die Leistung von RMS nicht innerhalb der von dem Auftraggeber genannten angemessenen Frist beendet, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Etwaige aus der verzögerten Leistung oder aus einem Verzug dem Auftraggeber entstehende Schäden werden nicht ersetzt. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber keine angemessene Frist zur Erbringung der Leistungen gestellt hat. Der Auftraggeber hat die bis zum Zeitpunkt eines Rücktritts erbrachten Leistungen zu vergüten, es sei denn, dass diese Leistungen für den Auftraggeber wirtschaftlich unbrauchbar sind. Der Auftraggeber trägt für den Nachweis der Unbrauchbarkeit die Beweislast. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn die Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, welche der Auftraggeber zu vertreten hat und die auf die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zurückzuführen sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten von RMS zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, welche zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Zu den Voraussetzungen zählt, dass der Auftraggeber den Mitarbeitern von RMS Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt. Arbeitsräume einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf zur Verfügung stellt. Eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Eine Kontaktperson in Bezug auf die Tätigkeiten ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Entscheidung notwendig sind. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrags bzw. der Beauftragung von RMS gefertigte Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen von RMS Computer Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte entstehen bzw. entstanden sind, verbleiben diese bei RMS.

Persönliche Daten, Hardware und Software
können unvorhergesehen bei Reparaturen beschädigt, unbrauchbar oder gelöscht werden.
Wir gehen grundsätzlich davon aus dass Sie über eine aktuelle externe Sicherung Ihrer persönlichen Daten verfügen und übernehmen keine Haftung!

Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, das heißt, diese sind als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt, sofern nicht anderes vereinbart ist, erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung von uns. Erklärungen unsererseits im Zusammenhang mit diesem Vertrag (zum Beispiel Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen unsererseits über die Übernahme einer Garantie maßgeblich. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell- Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten ohne das hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Insbesondere stellen derartige Abweichungen keinen Fehler des Produktes dar. Die Angaben über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen und Konstruktionsmerkmale in Druckerzeugnissen entsprechen den jeweils zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen Kenntnissen. Änderungen sind vorbehalten. Die Darstellung im Internet, Prospekten, Zeitungen etc. stellt kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag über den Kauf und Versand von Waren kommt erst nach ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch uns, spätestens jedoch mit Lieferung der bestellten Ware zustande. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung Offensichtliche Rechen- oder Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erteilten Rechnungen. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns an allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen.

Unterlagen, wie zum Beispiel Kalkulationen, Zeichnungen etc. Eigentum - und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen.

Preise
Die Preise richten sich nach der jeweils am Tag der Bestellung gültigen Preisliste die dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird bzw. Ihrem von uns erhaltenen schriftlichem Angebot. Mündliche zusagen sind unwirksam. Sämtliche Preise verstehen sich als Euro Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer außer es ist anders angegeben. Wir sind berechtigt, irrtümlicherweise falsch angegebene Preise zu berichtigen. Kommt es hierdurch zu einer Preiserhöhung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Lieferung
Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Lieferungsgegenstand nicht erhalten. Wir werden dem Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung unsererseits 8 Tage nach dem Fälligkeitstag oder der schriftlich vereinbarten Frist in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandensein von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist unzweifelhaft mangelhaft bzw. dem Kunden steht unzweifelhaft ein Recht zur Verweigerung der Annahme der Kaufsache zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückhaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zumachen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängel behafteten - Lieferung bzw. Arbeiten steht. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden uns Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, so sind wir berechtigt, sämtliche Zahlungsverbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig zu stellen und zwar auch unabhängig von einer vereinbarten Laufzeit. Wir sind dann weiterhin berechtigt noch ausstehende Lieferung nur gegen Vorauszahlung auszuliefern oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. Ferner sind wir berechtigt, von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung von zwei Wochen, verbunden mit der Rücktrittsandrohung, für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen innerhalb der Frist, zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§§ 247, 288 BGB) ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch den Verzug entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehende Ansprüche. Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung - zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes berechtigt, wobei die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Frist unberührt bleiben.

Gewährleistung und Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und variiert in der Regel je nach Hersteller zwischen 1 Monat und 3 Jahren. Der Hersteller braucht laut BGB §443 keine Garantie leisten. In den meisten Fällen jedoch, möchte der Hersteller dieses tun. Die genauen Garantiezeiten der einzelnen Hersteller können Sie gerne bei uns erfragen.

Die Gewährleistung ist entgegen der landläufigen Meinung keine "Vollgarantie".
Es wird nur für anfängliche Fehler gehaftet, d. h. die bereits bei der Übergabe an den Endverbraucher vorlagen. Keine Fehler sind insbesondere gebrauchsbedingter Verschleiß und Eigenverschulden des Kunden (z. B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung; Hinweise dazu gibt die Bedienungsanleitung). Bitte beachten Sie: Nur wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorliegt, ist dieser Fehler kostenlos zu beheben, andernfalls muss die Reparatur vom Kunden bezahlt werden.

Unser Vor Ort Service ist eine Dienstleistung und nicht in der Garantie oder Gewährleistung enthalten. Alle Serviceleistungen wie z.B. Prüfung, Abholung oder Rückinstallation Ihres Gerätes sind kostenpflichtig und werden berechnet. Die Bereitstellung eines Ersatzgerätes z.B. bei Druckern zzgl. Verbrauch ist kostenpflichtig. Wir bieten Ihnen in beiden Fällen einen günstigen Garantie Service Tarif an sofern das Gerät bei uns gekauft wurden.

Wegfall der Gewährleistungspflichten und Garantieansprüche
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt werden alle Kosten der Abwicklung, Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Servicetarifen berechnet. Unter anderem wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass:

...normale Abnutzung oder Verschleiß vorliegt
...der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist
...in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind ohne Einverständnis des Verkäufers
...Fremde Tinten oder Toner nicht Originale vom Hersteller bei Druckern verwendet wurden
...der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist
...der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
...der Hersteller die Reparatur auf Garantie aus anderen Gründen ablehnt.

Wir haben Sachmängel und Folgeschäden der Lieferung, welche wir von Dritten beziehen und unverändert an den Kunden weiterliefern, nicht zu vertreten. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Hard.- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von diesem getroffene Auswahl zusammenarbeiten.Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 BGB geschuldeten Untersuchungs - und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so steht das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung ausschließlich uns zu. Wir werden die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder ersatzweise liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen. Will der Kunde Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen dritten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß (zum Beispiel infolge Gebrauchs abgenutzte oder verbrauchte Druckköpfe) wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder auf Grund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und daraus entstehende Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Die Gewährleistung entfällt ferner, für gebrauchte Geräte und wenn die Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport -, Wege -, Arbeit - und Materialkosten, sind ausgeschlossen. Durch die Inanspruchnahme der Gewährleistung durch den Kunden verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht. Weitergehende oder andere als die hier geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

Haftungsausschluss
Für Dienstleistungen wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen und ähnlichem, erbringt RMS die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Kunden bzw. Vertragspartner bereitgestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. RMS übernimmt keine Gewähr, dass aus den bereitgestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen. RMS Computer haftet für von ihr grob fahrlässig verursachte Schäden, für Mitarbeiter nur für die bei Vertragserfüllung grob fahrlässig verursachten Schäden. Der Schadensersatz ist der Höhe nach begrenzt auf das vom Auftraggeber zu zahlenden bzw. bezahlten Honorars für diesen Auftrag. Eine weitergehende Schadensersatzleistung ist - gleichgültig aus welchen Gründen - ausgeschlossen. Der Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Entdeckung schriftlich durch den Auftraggeber geltend gemacht wird.

RMS haftet nicht für:
...für Ihre Daten. Wir gehen immer davon aus das Sie eine aktuelle externe Datensicherung besitzen
...für Schäden an Hardware die durch Verschleiß und Abnutzung oder dem Anstoßeffekt entstehen
...Lizenzrechtliche Schritte und Folgekosten durch installierte Software des Auftraggebers.
...Folgeschäden durch unterlassene Hinweise und Mitteilungen in Bezug auf Ihre Daten, Hardware und Software
...Folgekosten und Schäden durch verschobenen oder abgesagten Vor Ort Service beim Auftraggeber

Geheimhaltung, Sicherheit, Datenschutz (DSGVO)
RMS wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, dass alle Personen, die bei ihr mit der Bearbeitung oder Erfüllung eines Auftrags betraut sind, Stillschweigen über ihre Tätigkeit bei dem Auftraggeber, sowie die Bearbeitung und die Erfüllung des Vertrages wahren, insbesondere, soweit erforderlich, den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses von RMS erlangten Kenntnisse, insbesondere deren Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln. Dazu gehören auch nicht geschützte Ideen, Konzeptionen, Erfahrungen und sonstige Techniken, Methoden und Vorgehensweisen, die sich aus Anlass oder im Rahmen der Vertragserfüllung ergeben, sowie Kenntnisse und Informationen, welche von RMS mitgeteilt werden, es sei denn, dass diese offenkundig sind. Verletzt der Auftraggeber schuldhaft diese ihm obliegenden Verpflichtungen so ist RMS berechtigt, für jeden Fall der Verletzung eine Vertragsstrafe von Euro 10.000.- geltend zu machen. Ein darüber hinausgehender weiterer Schaden bleibt RMS vorbehalten. Der Auftraggeber verzichtet auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs. Auf verlangen des Auftraggebers wird RMS eine entsprechende Verpflichtungserklärung von jedem ihrer zur Vertragserfüllung bestimmten Mitarbeiter unterzeichnen lassen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht - Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden-Baden, soweit nicht aus der Natur der Sache an einem anderen Ort als Baden-Baden zu erfüllen ist und wenn ein ausschließlicher Gerichtsstand nicht besteht. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und RMS gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat.

Sonstiges - Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.